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2007-
März-
2-Fr. |
Lasseland - 2007-002
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LJD |
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Aus meiner Schreibstube
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Thema 604a-7 |
Lösche nie ein eingetragenes Blatt ! |
Dieses
Thema ist für Nicht-Administratoren und auch für
-Inninen sehr uninteressant. Für Fachleute ist es aber ganz lustig
zu lesen, einfach: weil es mir hier offenbar gelungen ist -, an einem
Präzedenzfall, - ein schönes Beispiel zur These abzuliefern.
In den Studienräumen meiner
Sub-Way INTERNETISTIK ist vor einigen Jahren zur Sache etliches
geflüstert worden. Schwer zu finden und viel zu umständlich
unverstänlich gemacht. - Hier nochmal ganz knapp das Wesentliche:
Eine eingetragene Adresse darf nicht
mehr gelöscht werden. Sie haben zum Beispiel einen Ordner mit
einer FTP-Endung (*.htm; *.html; *.shtml ...) angelegt und ihm einen
Namen gegeben. Sie haben das Ding in einen Ordner gelegt. Der Ordnung
halber dann diesen Ordner in einen anderen Ordner gelegt. Das haben sie
dann auf Ihren Host gesetzt. Da hängt es dann etwa unter der
vielsagenden Adresse: ~/urlaub2003/bilder/mit_paula/strand022.html - und von dort wird dann abgeschrieben und gespeichert.
Die GOOGLE-Prioritäten sind
ganz klar: Wer zuerst kommt, der wird vorne eingetragen. Wer oberhalb
dieses natürlichen Geburtsrechtes auf die Rang-Liste will, der
muß bezahlen und er wird eingefärbt. Ein schönes
Beispiel bin ich selbst. Besser: Meine Internetadresse schreibnetz.de. Der Name schreibnetz
wurde als Domain "weltzuallerallererst" in der Schweiz gemeldet. In
Deutschland kam Ivonne F. in Hamburg auf die Idee und sie nannte ihr
Netzwerk SchreibNetz. Ohne von beiden Ideen zu wissen, meldete ich vor sieben Jahren die Domain schreibnetz.de an.
Wer nun bei GOOGLE nachfragen sollte
wird genau diese Rangfolge erkennen. Zuerst die
Schweizer-Bürofrauen, dann die Unternehmung der Literaten in
Hamburg unter SchreibNetz, dann kommt erst meine Wenigkeit. Wie gesagt:
Wer "darüber" will, der muß an GOOGLE zahlen und er wird
eingefärbt!
Ich möchte aber auf eine andere
Geschichte aufmerksam machen. Dieses Erste Gebot der Priorität,
welches sich GOOGLE auferlegt hat (es ist bisher kein gegenteiliger
Fall bekannt) hat aber auch ganz logische Konsequenzen für alle
"indirekten" Domains. Eine indirekte Domain können Sie über
GOOGLE ansteuern. Geben sie, mit Gänsefüschen ein:
"Home-P(l)age"
Bisher liegt dort eine einzelne
Meldung ganz oben. Es ist die Meldung aus einem Nebenraum der (als
Untermieter im schreibnetz agierenden) Eigenfigur "Coreolan". Ich also.
- Sie können dort auf alle Unterseiten gehen. Liegt alles vor.
GOOGLE hat alles gelistet. Gehen Sie aber bitte nicht zuerst auf den
Schalter HOME. Da passiert dann nämlich folgendes: Sie landen auf
gänzlich andersfarbigen Blättern und sie sind vielleicht
dadurch schon etwas verwirrt.
Erklärung: Die von GOOGLE
gelistete Ausgabe ist etwas älter als die (über HOME) zu
erklickende Ausgabe. Nach sehr langem Kampf um diesen Begriff...
(("Home-P(l)age"))
... wurde er nun endlich von GOOGLE akzeptiert und angenommen. Da
hängt er nun. Sicherlich, das Klammerzeichen ist etwas exotisch,
aber nichtsdestotrotz ist es ein sehr eingängiger Begriff und es
wundert mich doch sehr, daß er nicht vor mir gefunden wurde. Nebenhergesagterweise. Vielleicht auch demnächst Kleine Schraubendrehkunde...
Für alle Ewigkeit und so lange GOOGLE seinen Geboten treu bleibt landen die Leute bei Aufruf dieses Begriffes...
"Home-P(l)age"
...in einer alten Rumpelkammer mit unausgereifter Grafik und
völlig unfertigen Bestandteilen bei einer Cestalt COREOLAN die
hinwieder ein Untermieter bei SCHREIBNET-DEUTSCHLAND ist.
Ich schau' nun jeden Tag bei GOOGLE vorbei.
Wo landet dieses Blatt hier (ich habe es spektakulär mit :: Home-P(l)age :: betitelt) !, - und - ist die ...
"Kleine Schraubendrehkunde"
.. auch schon gelistet ?
Ihr Netz-Urug*
Lasse - 2007-III-2F
___________________________________________
*Das ist das genaue Gegenteil von: Netz-Guru !
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-Lasseland-
-März2007-
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Zwischenbemerkung ! |
Im neu angelegten Raum >>FOYER >>INTERNETISTIK
>>SUB-WAY >>MEDELINKING - befasse ich mich sehr eingehend
mit der Phänomenologie von Edisum und Medelinking. LJD-2007-III
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