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2007-
März-
2-Fr.
 
Lasseland - 2007-002 LJD

Aus meiner Schreibstube

  Thema    604a-7  Lösche nie ein eingetragenes Blatt  !

Dieses Thema ist für Nicht-Administratoren und  auch für -Inninen sehr uninteressant. Für Fachleute ist es aber ganz lustig zu lesen, einfach: weil es mir hier offenbar gelungen ist -, an einem Präzedenzfall, - ein schönes Beispiel zur These abzuliefern.

In den Studienräumen meiner Sub-Way INTERNETISTIK ist vor einigen Jahren zur Sache etliches geflüstert worden. Schwer zu finden und viel zu umständlich unverstänlich gemacht. - Hier nochmal ganz knapp das Wesentliche:

Eine eingetragene Adresse darf nicht mehr gelöscht werden. Sie haben zum Beispiel einen Ordner mit einer FTP-Endung (*.htm; *.html; *.shtml ...) angelegt und ihm einen Namen gegeben. Sie haben das Ding in einen Ordner gelegt. Der Ordnung halber dann diesen Ordner in einen anderen Ordner gelegt. Das haben sie dann auf Ihren Host gesetzt. Da hängt es dann etwa unter der vielsagenden Adresse: ~/urlaub2003/bilder/mit_paula/strand022.html  - und von dort wird dann abgeschrieben und gespeichert.

Die GOOGLE-Prioritäten sind ganz klar: Wer zuerst kommt, der wird vorne eingetragen. Wer oberhalb dieses natürlichen Geburtsrechtes auf die Rang-Liste will, der muß bezahlen und er wird eingefärbt. Ein schönes Beispiel bin ich selbst. Besser: Meine Internetadresse schreibnetz.de. Der Name schreibnetz wurde als Domain "weltzuallerallererst" in der Schweiz gemeldet. In Deutschland kam Ivonne F. in Hamburg auf die Idee und sie nannte ihr Netzwerk SchreibNetz. Ohne von beiden Ideen zu wissen, meldete ich vor sieben Jahren die Domain schreibnetz.de an.

Wer nun bei GOOGLE nachfragen sollte wird genau diese Rangfolge erkennen. Zuerst die Schweizer-Bürofrauen, dann die Unternehmung der Literaten in Hamburg unter SchreibNetz, dann kommt erst meine Wenigkeit. Wie gesagt: Wer "darüber" will, der muß an GOOGLE zahlen und er wird eingefärbt!

Ich möchte aber auf eine andere Geschichte aufmerksam machen. Dieses Erste Gebot der Priorität, welches sich GOOGLE auferlegt hat (es ist bisher kein gegenteiliger Fall bekannt) hat aber auch ganz logische Konsequenzen für alle "indirekten" Domains. Eine indirekte Domain können Sie über GOOGLE ansteuern. Geben sie, mit Gänsefüschen ein:

"Home-P(l)age"

Bisher liegt dort eine einzelne Meldung ganz oben. Es ist die Meldung aus einem Nebenraum der (als Untermieter im schreibnetz agierenden) Eigenfigur "Coreolan". Ich also. - Sie können dort auf alle Unterseiten gehen. Liegt alles vor. GOOGLE hat alles gelistet. Gehen Sie aber bitte nicht zuerst auf den Schalter HOME. Da passiert dann nämlich folgendes: Sie landen auf gänzlich andersfarbigen Blättern und sie sind vielleicht dadurch schon etwas verwirrt.

Erklärung: Die von GOOGLE gelistete Ausgabe ist etwas älter als die (über HOME) zu erklickende Ausgabe. Nach sehr langem Kampf um diesen Begriff...

 (("Home-P(l)age"))

... wurde er nun endlich von GOOGLE akzeptiert und angenommen. Da hängt er nun. Sicherlich, das Klammerzeichen ist etwas exotisch, aber nichtsdestotrotz ist es ein sehr eingängiger Begriff und es wundert mich doch sehr, daß er nicht vor mir gefunden wurde. Nebenhergesagterweise. Vielleicht auch demnächst Kleine Schraubendrehkunde...

Für alle Ewigkeit und so lange GOOGLE seinen Geboten treu bleibt landen die Leute bei Aufruf dieses Begriffes...

"Home-P(l)age"

...in einer alten Rumpelkammer mit unausgereifter Grafik und völlig unfertigen Bestandteilen bei einer Cestalt COREOLAN die hinwieder ein Untermieter bei  SCHREIBNET-DEUTSCHLAND ist.

Ich schau' nun jeden Tag bei GOOGLE vorbei.

Wo landet dieses Blatt hier (ich habe es spektakulär mit :: Home-P(l)age :: betitelt) !, - und - ist die ...

"Kleine Schraubendrehkunde"

.. auch schon gelistet ?

Ihr Netz-Urug*


Lasse - 2007-III-2F


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*Das ist das genaue Gegenteil von: Netz-Guru !




up




  -Lasseland-
  -März2007-
Zwischenbemerkung !

Im neu angelegten  Raum >>FOYER >>INTERNETISTIK >>SUB-WAY >>MEDELINKING - befasse ich mich sehr eingehend mit der Phänomenologie von Edisum und  Medelinking. LJD-2007-III